Schülerfirmen sind rechtlich anderen Schulprojekten, etwa Arbeitsgemeinschaften, gleichgestellt. Zu Beginn des Projektes muss es als solches von der Schule anerkannt werden. Hier sind drei wesentliche Schritte zu beachten.
Durch einen Beschluss der Schulkonferenz wird die Schülerfirma offiziell als Schulprojekt anerkannt. Um die Zusammenarbeit der Schülerfirma mit der Schule und dem Schulförderverein bzw. Schulträger vertraglich zu regeln, wird eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben. Eine Schülerfirma ist ein besonderes schulisches Projekt. In ihrer Tätigkeit als Schülerfirmenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter haben die Schülerinnen und Schüler hin und wieder außerhalb der Schule zu tun oder nehmen an Fortbildungen und Seminaren teil. Insofern ist das Einverständnis der Eltern in schriftlicher Form eine wichtige Voraussetzung.
Wie für andere Schulprojekte auch gilt für Schülerfirmen, dass mindestens eine volljährige Person, die bestenfalls zum pädagogischen Personal der Schule gehört, die Aufsichtspflicht im Projekt übernimmt.
Für Schülerfirmen gelten die Bestimmungen zum Arbeits- und Unfallschutz sowie die Jugendschutz- und Brandschutzbestimmungen. Außerdem gibt es abhängig von der Geschäftsidee spezielle Regelungen, etwa die Hygienebestimmungen oder Lizenzen für Musik und/oder Filmaufführungen (GEMA und andere), die beachtet werden müssen.
Das Projekt GRÜNDERKIDS bietet Fortbildungen und Vor-Ort-Beratungen für pädagogische Fachkräfte zur Gründung von Schülerfirmen und zu den rechtlichen Voraussetzungen und Vorschriften an. Hier mehr erfahren